Bodenrichtwerte

  • Der Bodenrichtwert für Bauland ist ein durchschnittlicher Lagewert aus vielen Transaktionen und wird mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (in der Regel zum 31. Dezember bzw. 1. Januar) ermittelt.

  • Grundlage ist die bei den Gutachterausschüssen geführte Kaufpreissammlung. Die Notare sind dazu angehalten nach Beurkundung entweder Abschriften der Kaufverträge oder ein Formular mit den entsprechenden Kaufvertragsdaten an den Gutachterausschuss zu senden.

  • Bodenrichtwerte sind hilfsweise herangezogene Durchschnittswerte zur Wertermittlung von Immobilien, um den Bodenwert eines bestimmten Grundstückes zu bestimmen. Ansonsten besteht die Möglichkeit den Bodenwert im Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen zu ermitteln. Der Marktwert (Verkehrswert) eines einzelnen Grundstückes muss anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Der Bodenwert eines Grundstücks ist vom Bodenrichtwert abzuleiten. Berücksichtigt werden hierbei Grundstücksgröße, Grundstücksschnitt, Baulasten, grundstücksbezogene Rechte, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Baureife und Erschließungszustand.

  • Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB.
    Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gem. § 193 BauGB durch die Gutachterausschüsse.
    Die Veröffentlichung erfolgt mittels Bodenrichtwertkarten und/ oder Bodenrichtwerttabellen.

 

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